Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir bei Rezeptbestellungen in bestimmten Fällen einen zusätzlichen Sprechstundentermin vereinbaren müssen. Wir sind verpflichtet, sowohl die Behandlungsnotwendigkeit als auch die Therapie regelmäßig ärztlich zu kontrollieren.
Die Notwendigkeit einer Physiotherapie oder einer kernspintomographischen Untersuchung muss grundsätzlich immer in einem persönlichen Sprechstundentermin geklärt werden.