Coronaimpfungen
Informationen und Hinweise


Empfehlung der STIKO zur Impfung gegen COVID-19 von Schwangeren und Stillenden und die dazugehörige wissenschaftliche Begründung

Die STIKO empfiehlt allen noch ungeimpften Schwangeren ab dem 2. Trimenon und ungeimpften Stillenden die Impfung gegen COVID-19 mit zwei Dosen eines mRNA-Impfstoffs im Abstand von 3 – 6 (Comirnaty) bzw. 4 – 6 Wochen (Spikevax). Wenn die Schwangerschaft nach bereits erfolgter Erstimpfung festgestellt wurde, sollte die Zweitimpfung erst ab dem 2. Trimenon durchgeführt werden.

Wie das Epidemiologische Bulletin 38/2021 ausführt, erzeugt die Impfung in gleichem Maße bei Schwangeren wie bei Nicht-Schwangeren eine sehr gute Schutzwirkung vor Infektion und schweren COVID-19-Verläufen. Vorliegende Daten zur Sicherheit zeigen kein gehäuftes Auftreten von schweren unerwünschten Arzneimittelwirkungen (UAW) während der Schwangerschaft oder ein erhöhtes Risiko für schwere UAW während der Stillzeit für Mutter und Kind.

Dieser Artikel wurde am 17.9.2021 online vorab veröffentlicht.

Veröffentlicht: Epidemiologisches Bulletin 38/2021



Melden Sie sich HIER zur Corona-Impfung in unserer Praxis an -
Wir rufen Sie zurück und vereinbaren mit Ihnen einen Termin


In unserer Praxis werden die Impfstoffe der Firmen BioNTech/Pfizer und Moderna bereitgestellt. Die jeweiligen Lieferzeiten und -Mengen können jedoch stark variieren, darauf haben wir leider keinen Einfluss.

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Sie können uns auf dem Formular gerne den Grund für eine mögliche Bevorzugung - z. B. aufgrund einer Vorerkrankung - nennen, wir werden die ursprünglich empfohlenen Priorisierungen auch weiterhin berücksichtigen.

Ab dem 27.12.21 impfen wir auch Kinder von 5-11 Jahre.

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Die Aufnahme auf unsere Corona-Impfliste
für alle uns verfügbaren Corona-Impfstoffe - kann ausschließlich online HIER erfolgen:

Für Corona-Impfung registrieren

 

Wir bitten Sie dringend, von telefonischen Nachfragen bezüglich möglicher Wartezeiten abzusehen.
Sie werden VON UNS einige Tage vor Ihrem geplanten Impftermin telefonisch informiert!!

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Für Ihren Impftermin in der Praxis, benötigen wir von Ihnen die Versichertenkarte, Ihren Impfpass sowie einen ausgefüllten Aufklärungs-, Anamnese- und Einwilligungsbogen des RKI, hier zum downloaden: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Aufklaerungsbogen-Tab.html
Die Formulare sind aber auch ausgedruckt in der Praxis erhältlich.

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Wenn Sie  NICHT  Patient/in unserer Praxis sind, ist es erforderlich, dass Sie persönlich mit Ihrer Versicherungskarte bei uns vorbeikommen um Ihre Daten für die Registrierung aufzunehmen.

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Sie sind bei uns registriert, haben aber schon an anderer Stelle einen früheren Termin oder Ihre Impfung erhalten (z. B. über  impfzentren.bayern),
geben Sie uns
bitte auf alle Fälle Bescheid, dann können wir die Impfdosis noch anderweitig vergeben.

 

Vielen Dank! - Ihr Praxisteam


Kostenloser PCR-Test nicht mehr möglich?

Das bayerische Gesundheitsministerium teilt hierzu mit:  "Die Tests für jedermann laufen zum 1. Juli nur bei den niedergelassenen Ärzten aus. In den lokalen Testzentren bieten wir sie zunächst bis 30. September weiter an.“

Es entfällt somit der Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung in Arztpraxen.

Das heißt für uns und für Sie, wir können ausschließlich bei Symptomen eines Infektes der oberen Atemwege nach ärztlicher Untersuchung einen kostenlosen PCR-Test im Rahmen unserer Infektsprechstunde durchführen.


Wann bin ich vollständig geimpft - wann vollständig genesen?  Welcher Nachweis ist zu erbringen?

  • Geimpfte   müssen einen Nachweis für einen vollständigen Impfschutz vorlegen (z. B. gelber Impfpass / Impfbescheinigung / e-Impfausweis). Seit der letzten erforderlichen Einzelimpfung müssen mindestens 14 Tage vergangen sein. Zusätzlich darf man keine Symptome einer möglichen Covid-19-Infektion aufweisen (wie Atemnot, Husten, Fieber, Geruchs- oder Geschmacksverlust).

  • Genesene   benötigen den Nachweis für einen positiven PCR-Test (o. a. Nukleinsäurenachweis), der mindestens 28 Tage und höchstens 90 Tage zurückliegt (Wenn das positive Testergebnis länger als 90 zurückliegt, gilt man nicht mehr als genesen). Zusätzlich darf man keine Covid-19-typische Krankheits-Symptome, wie oben beschrieben, aufweisen.

    Quelle: Staatsministerium für Gesundheit und Pflege

PCR-Tests  * Schnelltests * Antikörper-Testung * Infektsprechstunde * Videosprechstunde

Um unnötige Ansteckungsgefahren zu vermeiden bieten wir Ihnen:

  • Telefon- und Videosprechstunde (online und telefonisch buchbar)
  • Gesonderte Sprechzeiten für Infektionen, fieberhafte Infekte und Testungen

in einem speziell eingerichteten Wohnwagen hinter dem Praxisgebäude

Achtung: Ab 01.07.2021 entfällt der Anspruch auf eine kostenlose PCR-Testung in Arztpraxen. In den kommunalen Testzentren gibt es laut bayerischem Gesundheitsministerium PCR-Tests noch gratis bis zum 30.09.2021.

#PCR-Tests führen wir daher NUR bei Menschen mit Symptomen eines Infektes der oberen Atemwege nach Terminvereinbarung im Rahmen der Infektsprechstunde als Nasen- oder Rachenabstrich durch. Die Auswertung im Labor nimmt in etwa 1 bis 3 Tage in Anspruch.

Bei Kindern unter 12 Jahren können Testungen bei uns stattfinden. Ein begleitendes Elternteil nimmt hier unter Anleitung unseres medizinischen Personals den Abstrich bei seinem Kind selbst vor.

Schnelltestungen (Antigen-Tests) werden bei uns NICHT durchgeführt.

Weitere Testzentren und aktuelle Informationen rund um Corona im Landkreis finden Sie unter folgendem Link:
https://lra-aic-fdb.de/landratsamt/fachbereiche/abteilung-3-oeffentliche-sicherheit/gesundheitsamt/informationen-zum-coronavirus
Achtung: Ab 11. Oktober 2021 sollen auch die Schnelltests nur noch in Ausnahmen kostenlos angeboten werden.

Antikörper-Testung (IGeL-Leistung / Selbstzahler) führen wir nur nach vorheriger Beratung durch.

Außerhalb unserer Öffnungszeiten wenden Sie sich bitte an die zentrale Notfall-Rufnummer 116 117.

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